derwahrheitsbekunder
  Der Glaube an Allâh
 

 

Allâh hat vollkommene Eigenschaften, die zu Ihm passen. Seine Eigenschaften haben keinen Anfang, kein Ende und verändern sich nicht.

Die islamischen Gelehrten haben in ihren Büchern festgelegt, daß jeder Verantwortliche (Mukallaf) verpflichtet ist, 13 Eigenschaften von Allâh zu wissen.

1. Die Existenz (Al-Wudjûd): Es ist Pflicht daran zu glauben, daß Allâh  existiert. An Seiner Existenz besteht kein Zweifel. Allâh existiert ohne Ort und ohne Zeit.

2. Die Einzigkeit (Al-Wahdâniyyah): Allâh ist Einzig. Er hat keinen Teilhaber.

3. Die Anfangslosigkeit (Al-Qidam): Die Existenz von Allâh hat keinen Anfang. Allâh existierte bevor Er die Geschöpfe erschaffen hat.

4. Die Unvergänglichkeit (Al-Baqâ`): Die Existenz von Allâh hat kein Ende. Er stirbt nicht und vergeht nicht.

5. Die Bedürfnislosigkeit (Al-Qiyâmu bin-Nafs): Allâh braucht nichts und niemanden, aber alle Geschöpfe brauchen Allâh.

6. Die Allmacht (Al-Qudrah): Allâh ist Allmächtig. Er kann alles tun, was Er will, und niemand kann Ihn daran hindern.

7. Der Wille (Al-Irâdah): Alles, was Allâh will, geschieht und was Er nicht will, geschieht nicht.

8. Das Wissen (Al-^Ilm): Allâh weiß alles. Er weiß, was geschah, was geschieht und was geschehen wird.

9. Das Hören (As-Sam^): Allâh hört alles. Er hört ohne Ohren und ohne andere Hilfsmittel.

10. Das Sehen (Al-Basar): Allâh sieht alles. Er sieht ohne Augen und ohne andere Hilfsmittel.

11. Das Leben (Al-Hayât): Allâh lebt. Sein Leben ist nicht an Seele, Fleisch oder Herz gebunden. Sein Leben ähnelt nicht unserem Leben.

12. Das Sprechen (Al-Kalâm): Allâh spricht ohne Zunge und ohne Lippen. Sein Sprechen ähnelt nicht unserem Sprechen. Es ist weder arabisch noch eine andere Sprache.

13. Die Unvergleichbarkeit (Al-Mukhâlafatu lil-Hawâdith): Allâh ähnelt nichts und niemandem.




Der Glaube an die Engel

 

Der Muslim ist verpflichtet, an die Existenz der Engel zu glauben. Der Islam lehrt, daß Allâh die Engel aus Licht erschaffen hat und daß jeder mindestens zwei Flügel hat. Die Engel sind die Bewohner der Himmel. Sie sind weder männlich noch weiblich und sie heiraten nicht. Ihre Anzahl ist sehr groß. Die Engel führen alle Befehle Gottes aus und begehen keine Sünden. Sie essen, trinken und schlafen nicht. Alle Engel sind Muslime mit einem hohen Rang.

Der Satan dagegen war niemals ein Engel und auch nicht Führer oder Lehrer der Engel. Er ist ein ungläubiger Djinn, der aus Feuer erschaffen wurde



Der Glaube an die Gesandten

 

Der Muslim glaubt an alle Propheten, von denen der erste Âdam und der letzte Muhammad war. Dies bedeutet auch, daß die Muslime an das Prophetentum von Mûsâ und ˆÎsâ glauben. Alle Propheten haben die gleiche Religion, den Islam, und verkündeten, daß es keinen Gott außer Allâh gibt. Während der Glaube immer der gleiche war, gab es Unterschiede in der Gesetzgebung. Ein Beispiel dafür ist: in einer bestimmten Zeit, vor dem Propheten Muhammad, waren für die Muslime nur zwei Gebete Pflicht. Dagegen sind in der Gesetzgebung des Propheten Muhammad fünf Gebete am Tag und in der Nacht Pflicht.

Die Propheten haben bestimmte Eigenschaften, zu denen folgende gehören:

Die Wahrhaftigkeit: Alle Propheten waren immer wahrhaftig und haben niemals gelogen.

Die Vertrauenswürdigkeit: Alle Propheten waren vertrauenswürdig, denn Menschen, die nicht vertrauenswürdig sind, vertraut man nicht in dem, was sie verkünden.

Die Intelligenz: Alle Propheten waren sehr intelligente Menschen.

Die Ehrenhaftigkeit: Alle Propheten waren ehrenhaft.

Die Verkündung der Botschaft: Alle Propheten waren verpflichtet, zu verkünden, was ihnen befohlen wurde, zu verkünden.

Der Mut: Alle Propheten waren die mutigsten Geschöpfe Gottes.

Das Geschütztsein: Alle Propheten waren vor und nach dem Prophetentum geschützt vor:

Unglaube: d.h. sie haben niemals etwas geglaubt, gesagt oder getan, was zum Austritt aus dem Islam führt.

Großen Sünden: z.B. kein Prophet hat Alkohol getrunken.

Kleinen Sünden, welche erniedrigend sind: wie das Stehlen einer Traube.

Es ist unmöglich, daß die Propheten z.B. folgende Eigenschaften haben:

· Gemeinheit.

· Dummheit.

· Feigheit.



Der Glaube an das Jenseits

 

Der Muslim ist verpflichtet, an das Jenseits und an das, was dort geschehen wird, zu glauben. Dazu gehört auch das Jüngste Gericht, welches 50.000 Jahre nach unserer Zeitrechnung andauern wird. Es beginnt, wenn die Menschen ihre Gräber verlassen (Auferstehung) und dauert bis die Bewohner des Paradieses ins Paradies eintreten und dort für immer bleiben, und die Bewohner der Hölle in die Hölle eintreten und dort für immer bleiben.

Jeder, der als Muslim stirbt, kommt ins Paradies und wird dort ohne Ende belohnt werden. Dort verspürt man weder Trauer, Müdigkeit, Hunger, Durst noch Schmerz. Die Bewohner des Paradieses werden das Alter von 33 Jahren haben und sehr schön sein. Die Belohnung im Paradies ist seelisch und körperlich. Die verantwortlichen Ungläubigen hingegen kommen in die Hölle und werden dort ohne Ende bestraft. Die Bestrafung in der Hölle ist ebenfalls seelisch und körperlich. Der Ungläubige in der Hölle ist sehr groß und hat folglich eine große Hautoberfläche, die der extremen Hitze und extremen Kälte ausgesetzt ist, und somit mehr Schmerz und Qual spürt. Hier sei noch zu erwähnen, daß die extremste Hitze auf dieser Welt bei weitem nicht so heiß ist, wie die Hitze des Höllenfeuers.



Der Glaube an die Vorherbestimmung des Guten und Schlechten

 

 

Der Muslim ist verpflichtet, daran zu glauben, daß das Gute sowie das Schlechte von Allâh erschaffen worden ist. Das Gute und das Schlechte geschieht mit dem Willen von Allâh. Aber Allâh liebt nur die guten Handlungen und nicht die schlechten.

Der Eintritt in den Islam

Jeder verantwortliche Ungläubige ist verpflichtet, in den Islam einzutreten. Derjenige, der vor der Volljährigkeit nach islamischem Recht stirbt, gilt nicht als Verantwortlicher und kommt ins Paradies.

Sollte jemand vor dem Erreichen der Volljährigkeit nach islamischen Recht seinen Verstand verlieren und in diesem Zustand bis zu seinem Tod verweilen, gilt er ebenfalls nicht als Verantwortlicher und kommt ins Paradies.

Als Nichtverantwortlicher gilt ebenso derjenige, der zwar die Volljährigkeit nach islamischem Recht erlangt hat, in Besitz seines Verstandes ist, aber niemals das Glaubensbekenntnis gehört hat.

Ein Nichtmuslim, der die Volljährigkeit nach islamischem Recht erreicht hat, im Besitz seines Verstandes ist und das Glaubensbekenntnis gehört hat, gilt als Verantwortlicher und ist verpflichtet, in den Islam einzutreten.

Sollte er jedoch nicht in den Islam eintreten und als Ungläubiger sterben, kommt er in die Hölle und wird dort ohne Ende bestraft.

Das Glaubensbekenntnis lautet: ''Ich bezeuge, daß es keinen Gott außer Allâh gibt und ich bezeuge, daß Muhammad der Gesandte von Allâh ist.''

Sollte jemand “Allâh” oder “Muhammad” nicht aussprechen

können, kann man den folgenden Wortlaut sagen:

''Ich bezeuge, daß es keinen Schöpfer außer Gott gibt und ich bezeuge, daß Abul-Gâsim der Gesandte von Gott ist.''

("Abul-Gâsim" ist ein Beiname des Propheten Muhammad).

Der erste Teil des Glaubensbekenntnisses beinhaltet, daß niemand außer Allâh anbetungswürdig ist.

Der zweite Teil des Glaubensbekenntnisses bedeutet, daß Muhammad, der Sohn von ˆAbdullâh, vom Stamm Quraysch, in Makkah geboren, in Madînah gestorben, ein Gesandter Gottes ist.

Um in den Islam einzutreten, reicht es aus, wenn man das Glaubensbekenntnis ausspricht, und an deren Bedeutung glaubt.

Das Kopftuchtragen, die Beschneidung, die Anwesenheit von Zeugen oder das Lesen des Qur'ân ist keine Voraussetzung, um in den Islam einzutreten.





usw
 
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