derwahrheitsbekunder
  Tawassul und Tabarruk
 
    Tawassul & Tabarruk

Durch ehrenwerte Geschöpfe von Allâh

 


Obwohl gegen dieses Einsprüche durch abweichende Einzelpersonen und Gruppen erhoben wird, sind Tawassul und Tabarruk islamisch gesetzliche und empfohlene Praktiken. Die Absicht dieses Buches ist es, einige islamische Beweise über die Rechtmäßigkeit dieser zwei Handlungsbräuche darzulegen und einige abweichende Gruppierungen und deren Anhänger zu enttarnen. Möge Allâh unser Wissen vermehren und uns vor dem schützen, was unser Prophet, sallallâhu ^alayhi wa salam, für seine Gemeinschaft befürchtet hat.  

 

 

Der blinde Mann ging und tat wie der Prophet es ihm vorschrieb. Kurz danach kehrte er zurück zu der Versammlung des Propheten, geheilt von seiner Blindheit.

Dann, nach dem Tod des Propheten und während der Zeit des Khaliphats von ^Uthmân Ibn ^Affân, kam ein Mann zu ^Uthmân Ibn Hunayf wegen einer Angelegenheit, welche er bedürfte durch den Khalif erfüllt zu bekommen, aber welches nicht erfüllt wurde. ^Uthmân Ibn Hunayf wies dem Mann an, zu der Stelle zu gehen, wo man Wudu‘ nahm, Wudu‘ zu verrichten, zwei Rak^ah zu beten und nach dem Aussprechen des „Salâm“ folgende Worte auszusprechen:

Welches bedeutet:

<< Oh Allâh, Ich bitte Dich und ich richte mich mit meinem Bittgebet an Dich durch unseren Prophet Muhammad, sallallâhu ^alayhi wa sallam, dem Prophet der Gnade. Oh Muhammad, Ich richte mich mit meinem Bedürfnis an Allâh, durch Dich, so daß mein Bedürfnis [hier wird das bestimmte Bedürfnis erwähnt] erfüllt wird.>>

^Uthmân Ibn Hunayf sagte ihm, er solle zurückkehren, nachdem er dies getan hat und sie würden zusammen zum Khaliph gehen. Der Mann ging und verrichtete, wozu ^Uthmân Ibn Hunayf ihn aufgefordert hatte. Allerdings, anstatt zu ^Uthmân Ibn Hunayf zurückzugehen, entschied er sich, allein zum Khaliph zu gehen. Welches er auch tat. Als er die Tür des Khaliphen erreichte, nahm ihn der Pförtner an der Hand zum Khaliphen. Der Khaliph ^Uthmân Ibn ^Affân setzte ihn auf einen Teppich neben sich und fragte ihn: „Was ist Dein Bedürfnis, das Du erfüllt haben wolltest? bis jetzt gerade vergaß ich alles darüber.“ Der Mann informierte den Khaliph über sein Bedürfnis mit, welches er erfüllte. Der Khaliph sagte ihm: „Wann immer Du ein Bedürfnis hast, komm zu mir und ich werde es für Dich erfüllen.“

 

 

Wegen dem Gebet, welches dieser Mann verrichtete und wegen dem Du^â (Bittgebet), das er machte, in dem er Allâh um sein Bedürfnis mittels des Propheten (sallallâhu ^alayhi wa sallam) bat, ließ Allâh das Herz des Khaliphen auf das Erfüllen des Bedürfnisses des Mannes zubewegen. Dieses Gebet und das anschließende Bittgebet, in welchem man Allâh darum bittet ein Bedürfnis zu erfüllen, nennt man‚ Salâtul-Hâjah‘. Laßt denjenigen, der ein Bedürfns hat: Wudu‘ verrichten, zwei Rak^ah beten und dann das Du^â, wie erwähnt, aufsagen und inshaa’Allâh wird desjenigen Bedürfnis erfüllt.

 

 

Dieses Hadîth wurden von vielen Gelehrten überliefert. Einige von ihnen berichteten den Teil des Hadîth, welches sich während der Lebenszeit des Propheten ereignete, und einige überlieferten beide Teile von dem Hadîth. Das heißt der Teil, der sich während der Lebenszeit des Propheten, sallallâhu ^alayhi wa sallam, ereignete und der Teil, welcher sich nach seinem Tod  und während des Khaliphats von ^Uthmân Ibn ^Affân ereignete. Imâm at-Tabarâniyy ist von den Gelehrten, die das gesamte Hadîth (beide Teile) überlieferten. Nachdem er das Hadîth erzählte, sagte er:  „die Einstufung von diesem Hadîth ist sahîh.“

 

 

 

 

 

 

 

Dieses Hadîth trägt den Beweis, dass es im Islâm für jemand rechtsmäßig ist, Allâh um etwas zu bitten,mittels des Propheten (sallallâhu ^alayhi wa sallam), während der Lebenszeit des Propheten (sallallâhu ^alayhi wa sallam) und nach seinem Tod. Folglich gibt es keinen Unterschied in der Zulässigkeit „Allâh um etwas mittels des Propheten (sallallâhu ^alayhi wa sallam) zu bitten“ – ob es während der Lebenszeit des Propheten getan wurde, oder nach seinem Tod. Die Gelehrten von Ahlus-Sunnah wal-Jamâ^ah sagten, dass es zulässig ist Tawassul während der Lebenszeit des Propheten (sallallâhu ^alayhi wa sallam) und nach seinem Tod zu machen.  Dieses zu wissen, läßt einen folgern, dass die Behauptung einiger Menschen (dass es nicht zulässig sei, Allâh mittels anderer um etwas zu bitten, außer mittels derer, die noch leben und anwesend sind), zurückzuweisen ist.

 

 

 

Die erste Person, die diese falsche Behauptung aufstellte, war ein Mann namens Ahmad Ibn Taymiyah, der vor ca 600 Jahren lebte. Dieser Mann legte fälschlicher Weise fest, dass es unzulässig sei, Allâh um etwas mittels anderer zu bitten, außer derer, die noch leben und anwesend sind. Dieses ist falsch! Es steht im Widerspruch mit dem, was in den Gesetzen der islamischen Religion festgelegt wurde. Während der Zeit von Ahmad Ibn Taymiyah wiederlegten Gelehrte der Ahlus-Sunnah seine Argumente und als Folge dessen verbreitete sich seine falsche Behauptung nicht zu dieser Zeit. Jedoch vor ca. 250 Jahren tauchte ein Mann namens Muhammad Ibn ^Abdil-Wahhâb, in einer Gegend auf der arabischen Halbinsel, welche Najd(2) (welches der Prophet tadelte) genannt wird, auf. Al-Bukhâriyy berichtete ein Hadîth über den Prophet, sallallâhu ^alayhi wa sallam, in welchem er sagte:

 

 

Dieses bedeutet: <<Von dieser Gegend [welche Najd genannt wird] wird das Trübsal und der Aufruhr  entstehen.>>

 

Der Prophet, sallallâhu ^alayhi wa sallam, teilte die Wahrheit mit. Viel Trübsal und Aufruhr sind von dieser Region entstanden. Von den letzten war dieser Mann namens Muhammad Ibn ^Abdil-Wahhâb. Muhammad Ibn ^Abdil-Wahhâb folgte Ahmad Ibn Taymiyah in der zuvor erwähnten Angelegenheit sowie auch in anderen Angelegenheiten. Er begann die falsche Aussage von Ibn Taymiyah (dass es nicht zulässig sei, Allâh mittels anderer um etwas zu bitten, außer mittels derer, die noch leben und anwesend sind) zu wiederholen. Dieses Gesetz hat keinerlei Grundlage in der Religion von Allâh. Im Gegenteil, dieses Gesetz und diese Aussagen wurden von Ahmad Ibn Taymiyah eingeführt. Dieses ist ein Beispiel für eine Einführung von Irreleitung.

 

 

(2)     Najd befindet sich im mittelöstlichen Teil der arabischen Halbinsel. Es ist eine andere Gegend als Hijâz, die Teil der arabischen Halbinsel, welcher Makkah, al-Madînah und at-Tâ’if beinhaltet.

 

Als Folge ihrer Sturheit  und Überheblichkeit, lehnten die Führer der Wahhâbiyyah-Bewegung den Teil des Hadîth ab, welcher über den Mann spricht, der Allâh um etwas mittels des Propheten (sallallâhu ^alayhi wa sallam) bat, nach dem Tod des Propheten. Die großen Gelehrten der Ahlus-Sunnah sagten diesen Leuten, dass die Gelehrten das letztere Hadîth als sahih einstuften – d.h. der Teil, welcher sich während der Lebzeit des Propheten (sallallâhu ^alayhi wa sallam) ereignete und der Teil, der nach seinem Tod stattfand.

Folglich muß man die falsche Behauptung von In Taymiyah und Muhammad Ibn^Abdil-Wahhâbabweisen, denn es steht im Widerspruch zu den Aussagen der vertrauenswürdigen und zuverlässigen Gelehrten der Hadîth. Hâfidh at-Tabarâniyy war einer von mehreren, die dieses Hadîth überlieferten. Desweiteren wurde es mitunter auch von den Gelehrten Hâfidh al-Bayhaqiyy, Hâfidh as-Subkiyy und Hâfidh al-^Alâ’iyy überliefert. Sie alle stuften es als sahih ein. Die Stellung dieser Hâfidhs (3), d.h. ihr hohes Wissen und hoher Rang in der Hadîth-Wissenschaft, ist eine Angelegenheit über die vollkommene (Ijma)Übereinstimmung unter den islamischen Gelehrten herrscht.

 


 

(3)     Hâfidhs: Mehrzahl von Hâfidh; In diesem Zusammenhang bezieht es sich auf die Hadîth-Gelehrten, die eine große Anzahl von Hadîth mit deren Überlieferungsketten auswendig lernten, und das Wissen über die Geschichte der Überlieferer mit anderen Arten von Hadîth-Wissen hatten, soweit, dass sie qualifiziert waren, zu entscheiden, welches Hadîth als sahih eingestuft wird und welches nicht.

 

Diese Wahhâbiten jedoch, dies ist die falsche-Salafi-Bewegung, in einem Versuch ihre Sturheit und ihre falsche Behauptung zu bekräftigen,  lehnten das sahih Hadîth des Propheten (sallallâhu ^alayhi wa sallam) ab. Möge Allâh uns vor solch einer Fehlleitung schützen. Sie widerlegten und lehnten ab, welches erwiesenermaßen durch die Sahaba (Gefährten des Propheten) erwähnt wurde. Es ist offensichtlich, dass sie keiner ordnungsgemäßen Methodologie folgen. Ordnungsgemäß ist es, den Weg des Propheten (sallallâhu ^alayhi wa sallam) und dem Weg seiner Gefährten zu folgen. Man muß das befolgen, was der Prophet (sallallâhu ^alayhi wa sallam) festsetzte und was von den Gefährten hervorgebracht wurde und nicht an dem Vorbild irregeführter Menschen festhalten.

 


 

 

Es gibt andere Hadîth, die als Beweis für den Wahrheitsgehalt und die Richtigkeit der Argumente der Ahlus-Sunnah stehen. Von den Hadîthen, welche von Imâm al-Bukhâriyy und anderen überliefert wurden, erwähnt eines drei Leute eines vorhergehenden Volkes, die in eine Höhle gingen, um Schutz vor einem schweren Regen zu suchen, dem sie während ihrer Reisen ausgesetzt waren. Ein großer Felsen rollte von der Bergspitze herunter und versperrte den Eingang der Höhle und verhinderte ihre Weiterreise.

 

 

Einer der drei Männer empfahl Du^â (Bittgebet) zu Allâh zu machen, mittels des Vorzugs ihrer guten Taten. Der erste stand auf und machte ein Bittgebet zu Allâh mittels einer der guten Taten, die er tat. Er sagte „Oh Allâh, wenn diese gute Tat, die ich zuvor verrichtete, in Aufrichtigkeit zu Dir verrichtet wurde, dann bitte ich Dich, uns von unserem Unheil, dem wir ausgesetzt sind,  zu befreien.“ Sobald er das Bittgebet beendete, bewegte sich der Fels etwas. Dennoch bewegte er sich nicht genug, damit sie die Höhle verlassen konnten. Der zweite Mann stand auf und bat Allâh, sie von ihrem Unheil zu befreien, mittels des Vorzugs einer guten Tat, die er in der Vergangenheit verrichtet hat. Wieder bewegte sich der Fels etwas mehr, jedoch war es immer noch nicht genug für sie, um in der Lage zu sein die Höhle zu verlassen. Der dritte Mann tat das gleiche wie die ersten beiden. Daraufhin bewegte sich der Fels vollständig zur Seite und die Männer konnten die Höhle verlassen. Dieses Hadîth ist sehr bekannt. Es wurde bestätigt und als sahîh eingestuft. Es wurde von Imâm al-Bukhâriyy und anderen überliefert. Es bestätigt, dass die drei Männer Allâh, mittels ihrer guten Taten,  um etwas baten (sie von ihrem Unheil zu befreien).

 

 

Wenn es in der islamischen Religion zulässig ist, Allâh, mittels der guten Taten einer Person, um etwas zu bitten, dann hat es Vorrang, Allâh um etwas zu bitten, mittels des Propheten (sallallâhu ^alayhi wa sallam), da die gute Tat von Allâh erschaffen ist und das beste der Geschöpfe der Prophet (sallallâhu ^alayhi wa sallam) ist. Darüber hinaus sollte man beachten, dass die guten Taten dieser Männer nicht als „lebend“ oder „anwesend“ eingestuft werden, wie es Ibn Taymiyah zur Voraussetzung machte. Woher hat Ibn Taymiyah diese Voraussetzung genommen? Es ist nur eine Irreführung seinerseits. Er leitete dies von seinen eigenen Vorstellungen ab und es ist nicht auf gesunden religiösen Beweisen begründet.

 


Der Prophet (sallallâhu ^alayhi wa sallam), seine Gefährten und die Anhänger der Anhänger der Gefährten, waren  alle in einstimmiger Übereinstimmung darüber, dass es erlaubt ist, Allâh um etwas zu bitten, mittels des Propheten (sallallâhu ^alayhi wa sallam) und mittels der guten und frommen Muslime, während ihrer Lebzeiten, sowie nach deren Tod. Alle Gelehrten der vier angesehenen Rechtsschulen, d.h. der Schule von Imâm Ash-Shâfi^iyy, der Schule von Imâm Ahmad Ibn Hanbal, der Schule von Imâm Abû Hanîfah und der Schule von Imâm Mâlik, stimmen über diese Angelegenheit überein.

 

 

 

Ibn Taymiyah und die Wahhâbitischen Anhänger behaupten, dass derjenige, der Allâh um etwas, mittels des Propheten (sallallâhu ^alayhi wa sallam), nach seinen Tod und während seiner Abwesenheit, bittet, begeht eine Handlungsweise des Shirks (Shirk bedeutet Allâh Partner bei zugesellen, bzw etwas anderes als Allâh anzubeten). Und dieses steht wieder im  Widerspruch zu der Religion von Allâh. Das Hadîth über den blinden Mann, welches zuvor erwähnt wurde, bezeugt, dass dieser blinde Mann die Versammlung des Propheten (sallallâhu ^alayhi wa sallam) verließ. Das heißt, er ging weg und war nicht länger in der Anwesenheit des Propheten, sallallâhu ^alayhi wa sallam, als er seinen Wudu‘ vollzog, sein Gebet verrichtete und sein Bittgebet machte. Wie kann dieses als Shirk eingestuft werden? Wenn es Shirk gewesen wäre, dann hätte der Prophet, sallallâhu ^alayhi wa sallam, den blinden Mann nicht angewiesen dieses zu tun, was er tat. Der Prophet, sallallâhu ^alayhi wa sallam, ist wissender über die islamische Religion als Ibn Taymiyah und all die anderen seines gleichen.

 

 

Die islamischen Gelehrten widerstritten diejenigen, die behaupteten dass derjenige, der Allâh um etwas, mittels des Propheten (sallallâhu ^alayhi wa sallam) nach seinem Tod oder in seiner Abwesenheit, bittet, eine Handlung des Shirks begehen würde. Die Wahhâbiten behaupten, dass sie der Rechtsschule von Imâm Ahmad Ibn Hanbal und den Gelehrten, die seiner Rechtsschule angehören, folgen. Jedoch waren sich Imâm Ahmad Ibn Hanbal und all die Gelehrten seiner Rechtsschule, darüber einig, dass es erlaubt ist, Allâh, mittels des Propheten (während seiner Lebzeit und nach seinem Tod),um etwas zu bitten. Sogar Majdud-Dîn, der Großvater von Ibn Taymiyah, der einer der großen Gelehrten war, die der Rechtsschule von Imâm Ahmad folgten, verblieb dabei, dass es erlaubt ist, Allâh um etwas zu bitten, mittels des Propheten, nach dessen Tod und in seiner Abwesenheit. Dieses wurde von Imâm Ahmad selbst durch einen seiner Schüler, Abû Bakr al-Marwaziyy, berichtet. Dieser Gelehrte, während der Überlieferung der Aussage von Ahmad Ibn Hanbal, sagte, dass es beliebt ist, während Trockenperioden, Allâh um Regen zu bitten, mittels des Propheten, sallallâhu ^alayhi wa sallam. Imâm Ahmad berichtete über einen großen Anhänger der Gefährten, Safwân Ibn Sulaym (der ein frommer, bescheidener und sehr wissender Muslim war), dass eine Person nur durch das Erwähnen seines Namens hoffte, dass der Regen herunter kommen würde, als Zeichen von Allâh’s Gnade für die Menschen. Die Bedeutung davon ist, dass wenn die Menschen  den Namen von Safwân Ibn Sulaym (er war ein frommer Mann während der Zeit der wahren Salafs) in ihren Sitzungen erwähnen, ist es wegen seines hohen Ranges, und als Segen von Allâh würde es zu regnen beginnen. So stellt man fest, dass Imâm Ahmad Ibn Hanbal von denen war, die nachwiesen, dass es für jemanden beliebt ist, Allâh um etwas zu bitten, mittels des Ranges der frommen Muslime und mittels des Propheten (sallallâhu ^alayhi wa sallam). Dennoch sagen einige Wahhâbiten, die behaupten Anhänger von Imâm Ahmad zu sein, dass dies Shirk sei, wenn dieses nach dem Tod des Propheten (sallallâhu ^alayhi wa sallam) vollzogen wird. Imâm Ahmad geht in eine Richtung und diese Wahhâbiten gehen in eine komplett andere Richtung.

 

 

Die erste Angelegenheit wurde über Imâm Ahmad in einem Buch erwähnt, welches von seinem eigenen Sohn, ^Abdullâh, erstellt wurde, welches Fragen und Antworten über Imâm Ahmad beinhaltet. Die zweite Aussage, über Safwân Ibn Sulaym wurde durch Hâfidh al-Mizziyy, Hâfidh al-^Alâ’iyy und Hâfidh az-Zabîdiyy überliefert. In einer Sache wie zum Beispiel dieser, Allâh, mittels des Propheten, um etwas zu bitten, werden die Lehren von Imâm Ahmad befolgt und nicht die von Ibn Taymiyah und seiner Anhänger, den Wahhâbiten. Die anerkannten Gelehrten haben Imâm Ahmad Ibn Hanbal gelobt. Er ist einer der Hadîth-Gelehrten, die die größte Anzahl an Hadîthen des Propheten, sallallâhu ^alayhi wa sallam, überlieferten. Kein anderer Hadîth-Gelehrter ist bekannt, so viele Hadîthe wie Imâm Ahmad überliefert zu haben. Die Wahhâbiten verließen Imâm Ahmad und folgten ihren eigenen Vorstellungen. Diese sind Irreführungen und widersprechen den Gesetzen der Religion von Allâh.

 

Tabarruk

 


Segen ersuchen durch die Spuren des Propheten (sallallâhu ^alayhi wa sallam)


 

Allâh, der über alles Erhabene, erfüllte die Handlungen, die Aussagen, die Spuren und seine Person, sallallâhu ^alayhi wa sallam, mit Segen. Die Gefährten, möge Allâh ihre Ränge erhöhen, ersuchten Segen durch die Spuren des Propheten (sallallâhu ^alayhi wa sallam) während seiner Lebenszeit und nach seinem Tod. Ihren Beispielen folgend, praktizieren auch die heutigen Muslime das gleiche. Es gibt etliche Beweise, welche uns unterrichten, dass es erlaubt ist, Nutzen aus den Spuren des Propheten (sallallâhu ^alayhi wa sallam) zu suchen.

 

Überlieferung von al-Bukhâriyy und Muslim bestätigen, dass der Prophet während seiner letzten Pilgerfahrt (Hajjatul-Wadâ^) sein geschorenes Haar verteilte. Der Prophet, sallallâhu ^alayhi wa sallam, warf die kleinen Steine in Jamrat-ul-^Aqabah, schlachtete ein Schaf und verteilte dessen Fleisch  unter den Armen. Dann rasierte der Prophet, sallallâhu ^alayhi wa sallam, seine rechte Kopfseite und gab Abû Talhah al-Ansâriyy sein Haar. Nachdem seine linke Kopfseite rasiert war, gab er Abû Talhah das Haar und sagte ihm, er solle es unter den Menschen verteilen. Einige erhielten ein Haar, andere zwei, und so weiter. Der Prophet, sallallâhu ^alayhi wa sallam, persönlich überreichte einige seiner Haare an Menschen in seiner Nähe, einschließlich Umm Sulaym (eine seiner weiblichen Gefährten (Sahaba) und Abû Talhah, um sie unter den Menschen verteilen zu lassen. Auf diese Weise wurde das Haar des Propheten, sallallâhu ^alayhi wa sallam, in den muslimischen Ländern verbreitet. Der Prophet, sallallâhu ^alayhi wa sallam, verteilte sein Haar unter den Leuten, damit diese dadurch Segen (Barakah) ersuchen können. Ebenfalls verteilte der Prophet, sallallâhu ^alayhi wa sallam, seine abgeschnittenen Nägel unter den Leuten, wie es durch Imâm Ahmad in seinem Musnad angegeben wurde. Diese Handlungen weisen eindeutig darauf hin, dass das Ersuchen von Segen durch die Spuren des Propheten zulässig ist.

 

 

Die Gefährten erstrebten ebenfalls durch andere Spuren des Propheten, sallallâhu ^alayhi wa sallam, Segen. Imâm Muslim berichtete in seinem Sahîh, dass Asmâ‘, die Tochter von Abû Bakr, einigen Leuten ein Kleidungsstück (Jubbah), welches von dem Prophet getragen wurde, zeigte. Dieses fand in dem Haus ihrer Schwester ^Â’ischah statt, welche die Frau des Propheten (sallallâhu ^alayhi wa sallam) war. Als ^‘ischah  starb, bekam Asmâ‘ dieses Kleidungsstück. Die Propheten-Gefährten erstrebten den Segen von dieser Jubbah des Propheten (sallallâhu ^alayhi wa sallam), indem sie das Wasser, in dem es getränkt wurde, nutzten, um die Kranken zu behandeln und ihre Krankheiten zu heilen.

 

 

Ibn Abî Shaybah überlieferte mit einer sahîh Kette, wie es durch Ibn Hajar al-^Asqalaniyy beurteilt wurde, dass es von den Praktiken der Gefährten war, in der Moschee des Propheten (sallallâhu ^alayhi wa sallam) ihre Hände auf den Knauf des Stützgeländers (Rummânah) des Podests (Mimbar) zu legen, wo der Prophet für gewöhnlich seine Hand platzierte. Dort machten sie Bittgebete zu Allâh, in der Hoffnung Allâh würde ihren Bittgebeten antworten, weil sie, während sie ihre Bittgebete machten, ihre Hände dort platzierten, wo auch der Prophet seine eigene Hand platziert hatte.  Diese Praktik der Gefährten verdeutlicht zwei Sachen. Die erste ist die Zulässigkeit der Angelegenheit, Allâh um etwas zu bitten, mittels des Propheten (sallallâhu ^alayhi wa sallam) (Tawassul), nach seinem Tod, da sie während ihres Handelns wahrlich Tawassul vollzogen. (Ebenso wie es erlaubt ist, Allâh um etwas zu bitten, mittels anderer frommer Muslime).

 

 

Die zweite Sache ist die Zulässigkeit des Strebens nach Segen (Barakah) durch die Spuren des Propheten (sallallâhu ^alayhi wa sallam).

 

 Auch die Tâbi^iyyn (4) suchten durch die Spuren des Propheten nach Segen. Thâbit al-Bunâniyy sagte, er ging zu Anas Ibn Mâlik , einem ehrenwerten Gefährten, küsste seine Hand und sagte: „Dies sind Hände, die den Prophet (sallallâhu ^alayhi wa sallam) berührten.“

 

 

Er küsste seine Augen und sagte: „Dies sind Augen, die den Prophet (sallallâhu ^alayhi wa sallam) sahen.“

Imâm Ahmad, al-Hâkim und andere überlieferten über Marwân Ibn al-Hakam, einem ungerechten Herrscher, dass er einmal am Grab des Propheten (sallallâhu ^alayhi wa sallam) vorbei kam und einen Mann sah, mit seiner Wange auf dem Grab des Propheten (sallallâhu ^alayhi wa sallam). Marwân Ibn al-Hakam fragte: „Weißt Du was Du tust?“ Beim herannahen des Grabes,  stellte Marwân Ibn al-Hakam fest, dass es Abû Ayyûb al-Ansâriyy (5) war.

 

(4)      Tâbi^iyyn sind diejenigen, die den Gefährten des Propheten folgen

 

(5)      Abû Ayyûb war einer der größten Gefährten des Propheten (sallallâhu ^alayhi wa sallam). Er unterließ es nie Jihâd zu verrichten, sogar als alter Mann. Er ging mit einem der muslimischen Armee, zur Zeit von Mu^âwiyah, um Konstantinopel zu befreien. Trotz seines hohen Alters war er geduldig mit den Beschwernissen der Reise von Madinah, um Konstantinopel zu umzingeln, wo er vermutlich starb. Vor seinem Tod bat er die Muslime zu kommen und  ihn nach Möglichkeit in dieser Gegend zu begraben, welches sie taten.

Die muslimische Armee war zu dieser Zeit nicht erfolgreich darin Konstantinopel zu befreien und es verblieb in den Händen der Ungläubigen, die selbst das Grab von Abû Ayyûb  gut pflegten, weil sie das Barakah dort sahen. Nach einigen hundert Jahren  wurde Konstantinopel durch Muhammad al-Fâtih, dem Osmanen, befreit. Er wollte die Stelle des Grabes von Abû Ayyûb wissen, welches nach so langer Zeit  nicht mehr sichtbar war. Muhammad al-Fâtih fragte einen einen der frommen Shaykhs in seiner Armee, ob er die Stelle des Grabes von Abû Ayyûb kennen würde. Er antwortet ihm, indem er sich an ein Licht erinnerte, das  er am vorhergehenden Abend sah, welches von einer speziellen Stelle kam, welches bis zum Himmel ragte. Der Shaykh schlug vor  dort in der möglichen Gegenwart des Grabes zu graben. Sie Gruben an der Stelle, bis sie eine Stelle mit dem Schiftzug aufdeckten, der darauf hinwies, dass dies das Grab von Abû Ayyûb war.

 

Abû Ayyûb al-Ansâriyy antwortete: „Ja, ich weiß was ich tu. Ich kam hierher für den Gesandten von Allâh, nicht wegen dem Stein.“ Damit meinte er, dass er den Segen von der Gegenwart des Propheten erstrebte und nicht von dem Stein der sein Grab bedeckt. Abû Ayyûb al-Ansâriyy setzte mit dem fort, was er den Gesandten von Allâh sagen hörte: „Weine nicht über die islamische Religion, wenn der Regierende ordnungsgemäß regiert. Weine stattdessen über die islamische Religion, wenn der Regierende unvorschriftsmäßig regiert.“ Mit dieser Antwort teilte Abû Ayyûb  Marwân Ibn al-Hakam mit: „Du bist nicht von den Regierenden, die vorschriftsmäßig nach den Gesetzen des Islam regieren.“

In Anbetracht auf das Handeln von Abû Ayyûb al-Ansâriyy sollte man die Aussage von Ibn Taymiyah beachten, worin er behauptet, dass es verboten sei das Grab des Propheten Muhammad (sallallâhu ^alayhi wa sallam) zu besuchen, um Segen zu erstreben. Wer ist wissender, Ibn Taymiyah oder Abû Ayyûb al-Ansâriyy? Abû Ayyûb war ein Mann, der besser war als eine ganze Welt voller Leute wie Ibn Taymiyah. Ibn Taymiyah und diejenigen, die ihm folgen, behaupten sie würden den Lehren von Imâm Ahmad Ibn Hanbal folgen. Ahmad Ibn Hanbal jedoch, so wie auch andere Imâms, sagte das Gegenteil von ihrer Behauptung. Imâm Ahmad wurde darüber befragt, die Mimbar des Propheten (sallallâhu ^alayhi wa sallam) wegen des Segens zu berühren und zu küssen und darüber, Segen durch das Besuchen des Grabes des Propheten (sallallâhu ^alayhi wa sallam) zu ersuchen. Er antwortete: „Diese Sache ist nicht verboten.“ Dieses wurde von ^Abdullâh, dem Sohn von Imâm Ahmad, in seinem Buch „al-^Ilal wa Ma^rifatur-Rijâl“ berichtet. Imâm Ahmad sagte auch, dass es eine beliebte Angelegenheit war, zu Dürrezeiten Tawassul mittels des Propheten (sallallâhu ^alayhi wa sallam) zu machen. Darüber hinaus sagte Imâm Ahmad, dass Segen auf diejenigen herunter kam, die in einer Sitzung anwesend waren, als der Name Safwân Ibn Sulaym erwähnt wurde. Wie kann Ibn Taymiyah und die, die ihm folgen, behaupten, dass sie der Rechtsschule von Imâm Ahmad folgen? Ihre Behauptung widerspricht offensichtlich Imâm Ahmad.



Ausreichend um die Zulässigkeit dessen zu beweisen, durch die Spuren des Propheten (sallallâhu ^alayhi wa sallam) Segen zu ersuchen, ist die Überlieferung von al-Bayhaqiyy in seinem Buch Dalâ’ilun-Nubuwwah. Er berichtete mit einer sahîh Überlieferungskette, dass Khâlid Ibn al-Walîd eine Kopfbedeckung (Qalansuwah) verlor, die er während der Schlacht von al-Yarmûk trug. Er bat die Leute ihm zu helfen, es zu finden und sie suchend öfters, bis es gefunden wurde.  Sie sahen, dass es eine sehr alte Qalansuwah war und dachten sich, dass es seltsam sei, dass Khâlid Ibn al-Wâlid so hartnäckig war, dieses zu finden. Khâlid Ibn al-Wâlid erzählte ihnen: „Der Prophet verrichtete ^Umrah und rasierte dann seinen Kopf. Ich hastete mit den Leuten, um einige seiner Haare zu bekommen. Ich bekam ein paar Haare von der vorderen Teil seines Kopfes, welche ich in diese Qalansuwah tat. Jedes Mal ging ich mit dieser Qalansuwah in eine Schlacht und Allâh gab mir Sieg.“


 

Khâlid Ibn al-Wâlid war ein großartiger Gefährte, der Segen durch das Haar des Propheten erstrebte und hoffte damit, dass Allâh ihm Sieg in seinen Schlachten geben würde. Er war ein großer, mutiger Held und verlor danach nie eine Schlacht. Vor der Schlacht von Yarmûk wurde Khâlid Ibn al-Wâlid von einem römischen Führer namens Georgeah gefragt: „Hat Allâh Deinem Prophet ein Schwert vom Himmel herab gesandt, dass er Dir gegeben hat, so dass Du jedes Mal wenn Du kämpfst, gewinnst? Wirst Du deshalb ‚Das Schwert von Allâh‘ genannt?“ Dann informierte Khâlid Ibn al-Wâlid ihn über Islam. Georgeah fragte: „Was bekommt jemand, wenn er Deine Religion annimmt?“ Khâlid Ibn al-Wâlid sagte ihm: „Er wird einer von uns und Allâh vergibt ihm all seine Sünden.“ Dann fragte er: „Was muss man tun um Deine Religion anzunehmen?“ und Khâlid Ibn al-Wâlid lehrte ihm das Glaubensbekenntnis (Shahadah). Georgeah sprach dieses aus, machte Ghusl (Ganzkörperwaschung), verrichtete zwei Rak^ah (Gebetseinheiten) und stand dann mit der muslimischen Armee. Er kämpfte in dieser Schlacht bis er als Märtyrer starb.

  

Das zuvor genannte steht für einiges von vielen dokumentierten Beweisen, die veranschaulichen, dass der Prophet (sallallâhu ^alayhi wa sallam) lehrte, dass es einen Nutzen gibt durch das Ersuchen von Segen durch die Spuren des Propheten und der rechtschaffenen Muslime und Allâh um etwas, mittels ihnen, zu bitten. Es zeigt auch, dass es die Methodologie der Gefährten, ihrer Anhänger und der Leute des Wissens nach ihnen, bis zu unserer heutigen Zeit, ist. Folglich sind diese, die das Gegenteil davon behaupten, nicht auf deren Weg und folgen etwas anderem als deren Methodologie.

 

 

Seien Sie achtsam! Wenn Sie hören, dass jemand behauptet, dass es nicht zulässig sei, Allâh um etwas zu bitten, mittels des Propheten aber in seiner  Abwesenheit oder nach seinem Tod, so leihen Sie ihm kein zuhörendes Ohr. Antworten Sie ihm. Erzählen Sie solch einer Person über das Hadîth von dem blinden Mann und das Hadîth von al-Bukhâriyy, bezüglich der drei Männer, die in die Höhle gingen. Dieses ist ein Aspekt die Religion von Allâh zu verteidigen.

 

 

 

Es ist nicht zulässig für jemand, still zu verharren, wenn jemand eine Person sieht, die die Religion von Allâh verdreht und er dazu in der Lage ist gegen ihn aufzustehen. Es ist nicht zulässig, die Muslime zu verlassen, ohne sie zu leiten und vor solchen Menschen zu warnen, die die islamische Religion verdrehen, wenn man dazu in der Lage ist. Dieses fällt unter die Pflicht-Ratschläge an die Muslime, da der Prophet (sallallâhu ^alayhi wa sallam) darauf hingewiesen hat. Wenn eine Person es unterlässt Ma^rûf (das gesetzliche) zu befehlen und munkar (ungesetzliches) zu verbieten, wenn es auf sie Pflicht ist, dann begeht diese Person eine Sünde. Die Gelehrten waren es gewohnt viele Beschwernisse zu ertragen, um vor denen zu warnen, die die Religion von Allâh verdrehen. Dieses hat große Belohnung für sie. Wenn diese Pflicht von einer Gemeinschaft unterlassen wird, verlieren diese Menschen die Unterstützung von Allâh.

 

 

 

 

 

 

 

Wir bitten Allâh uns mit Rechtleitung zu segnen und uns standhaft darin zu machen, der Methodologie und dem Weg des Propheten (sallallâhu ^alayhi wa sallam) zu folgen. Wir bitten Allâh unser ganzes Leben dafür spenden zu lassen, der Sunnah des Propheten (sallallâhu ^alayhi wa sallam) zu folgen. Wir bitten Allâh uns von denen sein zu lassen, die Ma^rûf befehlen und Munkar verbieten.

 

 


 

In Demut bitten wir Allâh uns auf dem rechten Weg verharren und uns als fromme Muslime sterben zu lassen.

 

 

Allâh ist allwissend. 

 
 
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